Die Jugendgruppe "Braunschweiger Hechte" ist eine Untergruppe des Muttervereins "Klub Braunschweiger Fischer e.V." und wird von dem in der Jahreshauptversammlung gewählten Jugendleiter beaufsichtigt. Mitglieder der Jugendgruppe müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Die Jugendgruppe wählt selbstständig ihren Jugendleiter, Schriftführer und Sportwart entsprechend der satzungsmäßigen Fristen. Der Jugendleiter wird der Jahreshauptversammlung des Muttervereins zur Wahl vorgeschlagen.
Jugendliche müssen die Übungs- und Belehrungsabende besuchen, anderenfalls kann bei unentschuldigtem Fernbleiben die Angelerlaubnis auf begrenzte Zeit eingezogen werden.
Der Ausschluss eines Jugendlichen kann nur erfolgen, wenn auf Antrag des Vorstandes der Jugendgruppe derselbe beim Mutterverein beantragt wird, und zwar, wenn der Jugendliche Pflichtversammlungen mehr als 3 mal unentschuldigt ferngeblieben ist. Als solche Veranstaltungen gelten alle bekanntgegebenen Zusammenkünfte. Im Übrigen gelten für den Jugendlichen in vollem Umfange die Satzung und Gewässerordnung des Muttervereins.
Die Jahreshauptversammlung der Jugendgruppe muss jährlich einmal, mindestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung des Muttervereins, stattgefunden haben. An den Versammlungen des Muttervereins können die Jugendlichen teilnehmen. Alle dort gefassten Beschlüsse werden durch den Jugendleiter den Jugendlichen bekanntgegeben.
Das Protokoll der Jahreshauptversammlung sollte in der Jahreshauptversammlung des Muttervereins bekanntgegeben werden.
Die Höhe des Mitgliedsbeiträge für die Jugendlichen wird auf der Jahreshauptversammlung des Muttervereins festgelegt.
Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden als ordentliche Mitglieder in den Mutterverein übernommen. Die Zahlung einer nochmaligen Aufnahmegebühr entfällt.
Jugendliche dürfen, wenn sie mindestens 1 Jahr der Jugendgruppe angehören, ohne Aufsicht angeln. Als Aufsicht gilt nur ein ordentliches Mitglied des Muttervereins.
Die angesetzten Pflichtstunden müssen unbedingt geleistet werden.
Jugendveranstaltungen, die mit einer Gewässersperrung verbunden sind, werden rechtzeitig bekanntgegeben (siehe dazu § 12 Abs. 2 und § 6 der Vereinssatzung)
Klub Braunschweiger Fischer e.V.Ein Hecht in der Region Braunschweig.
Unsere Jugendsatzung
§ 1
Die Jugendgruppe "Braunschweiger Hechte" ist eine Untergruppe des Muttervereins "Klub Braunschweiger Fischer e.V." und wird von dem in der Jahreshauptversammlung gewählten Jugendleiter beaufsichtigt. Mitglieder der Jugendgruppe müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben.
§ 2
Die Jugendgruppe wählt selbstständig ihren Jugendleiter, Schriftführer und Sportwart entsprechend der satzungsmäßigen Fristen. Der Jugendleiter wird der Jahreshauptversammlung des Muttervereins zur Wahl vorgeschlagen.
§ 3
Jugendliche müssen die Übungs- und Belehrungsabende besuchen, anderenfalls kann bei unentschuldigtem Fernbleiben die Angelerlaubnis auf begrenzte Zeit eingezogen werden.
§ 4
Der Ausschluss eines Jugendlichen kann nur erfolgen, wenn auf Antrag des Vorstandes der Jugendgruppe derselbe beim Mutterverein beantragt wird, und zwar, wenn der Jugendliche Pflichtversammlungen mehr als 3 mal unentschuldigt ferngeblieben ist. Als solche Veranstaltungen gelten alle bekanntgegebenen Zusammenkünfte. Im Übrigen gelten für den Jugendlichen in vollem Umfange die Satzung und Gewässerordnung des Muttervereins.
§ 5
Die Jahreshauptversammlung der Jugendgruppe muss jährlich einmal, mindestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung des Muttervereins, stattgefunden haben. An den Versammlungen des Muttervereins können die Jugendlichen teilnehmen. Alle dort gefassten Beschlüsse werden durch den Jugendleiter den Jugendlichen bekanntgegeben.
§ 6
Das Protokoll der Jahreshauptversammlung sollte in der Jahreshauptversammlung des Muttervereins bekanntgegeben werden.
§ 7
Die Höhe des Mitgliedsbeiträge für die Jugendlichen wird auf der Jahreshauptversammlung des Muttervereins festgelegt.
§ 8
Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden als ordentliche Mitglieder in den Mutterverein übernommen. Die Zahlung einer nochmaligen Aufnahmegebühr entfällt.
§ 9
Jugendliche dürfen, wenn sie mindestens 1 Jahr der Jugendgruppe angehören, ohne Aufsicht angeln. Als Aufsicht gilt nur ein ordentliches Mitglied des Muttervereins.
§ 10
Die angesetzten Pflichtstunden müssen unbedingt geleistet werden.
§ 11
Jugendveranstaltungen, die mit einer Gewässersperrung verbunden sind, werden rechtzeitig bekanntgegeben (siehe dazu § 12 Abs. 2 und § 6 der Vereinssatzung)
Termine der Jugendgruppe 2024
Lust auf Forellen? Dann melde dich für den 17.08.2024 beim Jugendwart an.
Ab 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr kann in Sonnenberg auf Forelle - aber natürlich auch auf alle anderen Fische – geangelt werden.
Es findet kein Nachtangeln statt, um 18.00 Uhr ist das Angeln beendet.
Anmeldung und weitere Infos unter 0171 – 364 94 38.
Am 17.08.2024 gilt:
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss damit rechnen, dass veranlasst wird, das er vorzeitig abgeholt wird und an nachfolgenden Terminen nicht teilnehmen darf.
Die Abholung der Jugendlichen hat spätestens um 18:00 Uhr oder gemäß Absprache zu erfolgen.
Gäste (Eltern oder -teile, Geschwister oder Freunde) können nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
Nach Ankunft am Gewässer und bevor der Angelplatz ausgesucht wird, werden die Betreuer über die Teilnahme am Jugendtermin informiert und die Einverständniserklärung wird abgegeben.
An allen Terminen benötigt ihr eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung eurer Eltern. Zu finden unter: Verein > Downloads > Jugendgruppe
Sie möchten dem Verein beitreten?
Sie möchten angeln?
Alle dafür notwendigen Formulare finden Sie unter "Verein > Mitglied werden". Antworten auf häufige Fragen rund um den Vereinsbeitritt finden Sie unter "Verein > Häufige Fragen zum Beitritt".
Unsere Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist jeden Montag von 17:00Uhr bis 19:00Uhr geöffnet.
Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0531 – 390 72 120, 0531 – 390 72 121 oder 0531 - 390 72 122. Ansonsten Siehe Ansprechpartner/Kontakte.
Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet: Klub Braunschweiger Fischer e.V., Hamburger Straße 283, 38114 Braunschweig.
Termine 2024
Derzeit liegen keine aktuellen Termine vor.
Hinweis für den Erwerb von Gastkarten
Die Angelwelt Hamburger Str. 268 in Braunschweig hat leider den Verkauf von Gastkarten für unsere Gewässer eingestellt.
Ab sofort können Sie Gastkarten vom Klub Braunschweiger Fischer e.V. Online über folgende Adresse beziehen:
HIER KÖNNEN SIE GASTKARTEN ONLINE KAUFEN.
Termine der Jugendgruppe 2024
Lust auf Forellen? Dann melde dich für den 17.08.2024 beim Jugendwart an.
Ab 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr kann in Sonnenberg auf Forelle - aber natürlich auch auf alle anderen Fische – geangelt werden.
Es findet kein Nachtangeln statt, um 18.00 Uhr ist das Angeln beendet.
Anmeldung und weitere Infos unter 0171 – 364 94 38.
Am 17.08.2024 gilt:
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss damit rechnen, dass veranlasst wird, das er vorzeitig abgeholt wird und an nachfolgenden Terminen nicht teilnehmen darf.
Die Abholung der Jugendlichen hat spätestens um 18:00 Uhr oder gemäß Absprache zu erfolgen.
Gäste (Eltern oder -teile, Geschwister oder Freunde) können nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
Nach Ankunft am Gewässer und bevor der Angelplatz ausgesucht wird, werden die Betreuer über die Teilnahme am Jugendtermin informiert und die Einverständniserklärung wird abgegeben.
An allen Terminen benötigt ihr eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung eurer Eltern. Zu finden unter: Verein > Downloads > Jugendgruppe
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