Wer kann Vereinsmitglied beim Klub Braunschweiger Fischer e.V. (kurz: KBF) werden?
Kurzum, alle Jugendliche (Mindestalter 12 Jahre) und Erwachsene, die am Angeln interessiert sind. Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind erforderlich.
Was ist zum Vereinsbeitritt erforderlich?
Es ist ein schriftliches Anmeldeformular ausfüllen. Hier sind die persönlichen Daten wie z.B. Wohnanschrift, Mailadresse und Bankverbindung anzugeben. Minderjährige Personen benötigen außerdem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Dem Anmeldeformular sind 2 Passbilder beizufügen. Selbstgedruckte Bilder werden nicht akzeptiert.
In Einzelfällen behalten wir uns vor Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags vor, die Bonität des Antragsstellers zu überprüfen (CREDITREFORM).
Wo bekomme ich das Anmeldeformular und wie geht es weiter?
Das Formular kann im Downloadbereich unserer Homepage heruntergeladen werden. Alternativ liegt es in gedruckter Form in unserer Geschäftsstelle aus.
Das Formular muss gemeinsam mit den beiden Bildern (bitte leserlich Ihren Namen auf die Bildrückseite schreiben) ausgefüllt per Post an die Geschäftsstelle geschickt oder dort abgegeben werden.
Wann hat die Geschäftsstelle geöffnet?
Montags von 17-19 Uhr. An Feiertagen sowie während der Sommer- und Weihnachtsferien ist die Geschäftsstelle geschlossen.
Welche Kosten entstehen Ihnen durch die Mitgliedschaft im Verein?
Einmalig ist eine Aufnahmegebühr von 55 EUR für die Erstellung Ihrer Angelpapiere sowie für einen Gewässerordner zu entrichten (derzeit noch in bar).
Jugendliche bis 18 Jahren zahlen 62,50 EUR Jahresbeitrag, erwachsene Mitglieder 125 EUR zzgl. 40 EUR für den Arbeitsdienst (gesamt also 165 EUR). Der Erstbeitrag ist sofort zu entrichten (in bar oder per ec/Kreditkarte) oder nach vorheriger Absprache zu überweisen.
Beiträge werden in den Folgejahren per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Eine eigenständige Barzahlung ist nicht erwünscht und führt nur zu Missverständnissen und erhöhtem Arbeitsaufwand.
Benötige ich zum Vereinsbeitritt eine Anglerprüfung?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass grundsätzlich ein Nachweis über das anglerische Wissen erforderlich ist (im Jargon Angelschein, erfolgreich absolvierte Angelprüfung). Diese kann auch nach Vereinsbeitritt abgelegt werden; wir bieten entsprechende Kurse an.
Sie können in Vorbereitung auf die Angelprüfung in unseren Vereinsgewässern bis zur Dauer von einem Jahr auch ohne Prüfung angeln. Das gilt nicht für den Mittellandkanal und den Stichkanal Salzgitter.
Während dieser Zeit ist auf jeden Fall eine Angelprüfung zu absolvieren. Können Sie den Nachweis nicht erbringen, sind Sie ab dem zweiten Jahr nicht mehr angelberechtigt und erhalten keine Fangunterlagen.
Wann kann ich endlich angeln?
Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags sehr zeitnah, oftmals am gleichen Tag (dienstags) Ihre Angelpapiere. Nach erfolgter Bezahlung erhalten Sie die erforderliche Beitragsmarke (Zahlungsnachweis) für das jeweilige Kalenderjahr sowie eine Belehrung über das Verhalten an unseren Gewässern usw.
Dann sind sie angelberechtigt.
Darf ich überall angeln?
Ihre Angelberechtigung gilt nur für die Gewässer des KBF sowie für Mittellandkanal und Stichkanal (mit Angelprüfung). Für alle anderen Gewässer benötigen Sie die eine Erlaubnis des Besitzers oder Inhabers der Fischereirechte.
Klub Braunschweiger Fischer e.V.Ein Hecht in der Region Braunschweig.
Häufige Fragen (FAQs) zum Vereinsbeitritt
Die Formulare zum Vereinsbeitritt finden Sie unter Verein > Mitglied werden.
Wer kann Vereinsmitglied beim Klub Braunschweiger Fischer e.V. (kurz: KBF) werden?
Kurzum, alle Jugendliche (Mindestalter 12 Jahre) und Erwachsene, die am Angeln interessiert sind. Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind erforderlich.
Was ist zum Vereinsbeitritt erforderlich?
Es ist ein schriftliches Anmeldeformular ausfüllen. Hier sind die persönlichen Daten wie z.B. Wohnanschrift, Mailadresse und Bankverbindung anzugeben. Minderjährige Personen benötigen außerdem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Dem Anmeldeformular sind 2 Passbilder beizufügen. Selbstgedruckte Bilder werden nicht akzeptiert.
In Einzelfällen behalten wir uns vor Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags vor, die Bonität des Antragsstellers zu überprüfen (CREDITREFORM).
Wo bekomme ich das Anmeldeformular und wie geht es weiter?
Das Formular kann im Downloadbereich unserer Homepage heruntergeladen werden. Alternativ liegt es in gedruckter Form in unserer Geschäftsstelle aus.
Das Formular muss gemeinsam mit den beiden Bildern (bitte leserlich Ihren Namen auf die Bildrückseite schreiben) ausgefüllt per Post an die Geschäftsstelle geschickt oder dort abgegeben werden.
Wann hat die Geschäftsstelle geöffnet?
Montags von 17-19 Uhr. An Feiertagen sowie während der Sommer- und Weihnachtsferien ist die Geschäftsstelle geschlossen.
Welche Kosten entstehen Ihnen durch die Mitgliedschaft im Verein?
Einmalig ist eine Aufnahmegebühr von 55 EUR für die Erstellung Ihrer Angelpapiere sowie für einen Gewässerordner zu entrichten (derzeit noch in bar).
Jugendliche bis 18 Jahren zahlen 62,50 EUR Jahresbeitrag, erwachsene Mitglieder 125 EUR zzgl. 40 EUR für den Arbeitsdienst (gesamt also 165 EUR). Der Erstbeitrag ist sofort zu entrichten (in bar oder per ec/Kreditkarte) oder nach vorheriger Absprache zu überweisen.
Beiträge werden in den Folgejahren per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Eine eigenständige Barzahlung ist nicht erwünscht und führt nur zu Missverständnissen und erhöhtem Arbeitsaufwand.
Benötige ich zum Vereinsbeitritt eine Anglerprüfung?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass grundsätzlich ein Nachweis über das anglerische Wissen erforderlich ist (im Jargon Angelschein, erfolgreich absolvierte Angelprüfung). Diese kann auch nach Vereinsbeitritt abgelegt werden; wir bieten entsprechende Kurse an.
Sie können in Vorbereitung auf die Angelprüfung in unseren Vereinsgewässern bis zur Dauer von einem Jahr auch ohne Prüfung angeln. Das gilt nicht für den Mittellandkanal und den Stichkanal Salzgitter.
Während dieser Zeit ist auf jeden Fall eine Angelprüfung zu absolvieren. Können Sie den Nachweis nicht erbringen, sind Sie ab dem zweiten Jahr nicht mehr angelberechtigt und erhalten keine Fangunterlagen.
Wann kann ich endlich angeln?
Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags sehr zeitnah, oftmals am gleichen Tag (dienstags) Ihre Angelpapiere. Nach erfolgter Bezahlung erhalten Sie die erforderliche Beitragsmarke (Zahlungsnachweis) für das jeweilige Kalenderjahr sowie eine Belehrung über das Verhalten an unseren Gewässern usw.
Dann sind sie angelberechtigt.
Darf ich überall angeln?
Ihre Angelberechtigung gilt nur für die Gewässer des KBF sowie für Mittellandkanal und Stichkanal (mit Angelprüfung). Für alle anderen Gewässer benötigen Sie die eine Erlaubnis des Besitzers oder Inhabers der Fischereirechte.
Sie möchten dem Verein beitreten?
Sie möchten angeln?
Alle dafür notwendigen Formulare finden Sie unter "Verein > Mitglied werden". Antworten auf häufige Fragen rund um den Vereinsbeitritt finden Sie unter "Verein > Häufige Fragen zum Beitritt".
Unsere Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist jeden Montag von 17:00Uhr bis 19:00Uhr geöffnet.
Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0531 – 390 72 120, 0531 – 390 72 121 oder 0531 - 390 72 122. Ansonsten Siehe Ansprechpartner/Kontakte.
Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet: Klub Braunschweiger Fischer e.V., Hamburger Straße 283, 38114 Braunschweig.
Termine 2024
Derzeit liegen keine aktuellen Termine vor.
Hinweis für den Erwerb von Gastkarten
Die Angelwelt Hamburger Str. 268 in Braunschweig hat leider den Verkauf von Gastkarten für unsere Gewässer eingestellt.
Ab sofort können Sie Gastkarten vom Klub Braunschweiger Fischer e.V. Online über folgende Adresse beziehen:
HIER KÖNNEN SIE GASTKARTEN ONLINE KAUFEN.
Termine der Jugendgruppe 2024
Lust auf Forellen? Dann melde dich für den 17.08.2024 beim Jugendwart an.
Ab 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr kann in Sonnenberg auf Forelle - aber natürlich auch auf alle anderen Fische – geangelt werden.
Es findet kein Nachtangeln statt, um 18.00 Uhr ist das Angeln beendet.
Anmeldung und weitere Infos unter 0171 – 364 94 38.
Am 17.08.2024 gilt:
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss damit rechnen, dass veranlasst wird, das er vorzeitig abgeholt wird und an nachfolgenden Terminen nicht teilnehmen darf.
Die Abholung der Jugendlichen hat spätestens um 18:00 Uhr oder gemäß Absprache zu erfolgen.
Gäste (Eltern oder -teile, Geschwister oder Freunde) können nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
Nach Ankunft am Gewässer und bevor der Angelplatz ausgesucht wird, werden die Betreuer über die Teilnahme am Jugendtermin informiert und die Einverständniserklärung wird abgegeben.
An allen Terminen benötigt ihr eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung eurer Eltern. Zu finden unter: Verein > Downloads > Jugendgruppe
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