Klub Braunschweiger Fischer e.V.

Fischerprüfung

Die Fischerprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für die Mitgliedschaft in unserem Verein. 

Wir verpflichten unsere Mitglieder spätestens in dem auf den Beitritt folgenden Jahr die Fischerprüfung abzulegen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln wir einmal pro Jahr im Rahmen eines Lehrgangs. An diesem Lehrgang können auch Nicht-Mitglieder teilnehmen.

Im Rahmen des Lehrgangs werden folgende Fachgebiete unterrichtet:

Anatomie der Fische, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten sowie Fischkrankheiten.

Unterscheidung der heimischen, gebietsfremden und invasiven Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.

Das Wasser als Lebenselement der Fische:
Wasserqualität, Gewässerproduktivität, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände.

Fischhege und Gewässerpflege:
Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen, Behandlung der Fische nach dem Fang, Laich- und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistiken und ihre Bedeutung.

Rechtliche Bestimmungen:
Niedersächsisches Fischereigesetz, Inhalt des Fischereirechts, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechts (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Fischerei- und Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.

Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel:
Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waid- und tiergerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres.

Tiergerechtes Verhalten im Umgang mit der „Kreatur Fisch“, insbesondere:
• Schonende Behandlung von Fischen
• Das Betäuben und das Töten von Fischen

Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des waid- und tiergerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tier- und Pflanzenarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässern.

Zu jedem Fachgebiet gibt es 60 Fragen. In der theoretischen Prüfung muss ein Fragebogen mit jeweils 10 Fragen aus allen Fachgebieten beantwortet werden. Darüber hinaus muss in einer praktischen Prüfung demonstriert werden, wie das tierschutzgerechte Töten von Fischen funktioniert. Außerdem müssen unterschiedliche Fischarten anhand von Bildern sicher bestimmt werden.

Der Lehrgang findet jedes Jahr im Herbst an drei aufeinanderfolgenden Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Prüfung wird eine Woche nach dem letzten Lehrgangstermin an einem Samstag abgelegt. Die Termine des nächsten Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung geben wir hier rechtzeitig bekannt.

Der Lehrgang inklusive Prüfungsgebühr kostet:
Jugendliche (Vereinsmitglied): 65,00 €
Jugendliche (extern): 75,00 €
Erwachsene (Vereinsmitglied): 105,00 €
Erwachsene (extern): 125,00 €