Auch in diesem Jahr haben wir wieder an der Mitgliederversammlung unseres Landesverbands teilgenommen. Mit drei Delegierten sind wir am 20. Juni 2026 nach Walsrode gefahren, um unseren Verein in der Versammlung zu vertreten. Mit uns waren weitere 113 Delegierte angereist, um sich über die Neuigkeiten im Verband zu informieren. Ein Thema war dabei von besonderem Interesse:
Im Mai dieses Jahres erreichte uns über die sozialen Medien die Information, dass der AVN gegenüber dem Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Einführung einer sogenannten Fischereiabgabe gefordert habe. Diese Nachricht war für uns überraschend, da uns bislang nichts von derartigen Bestrebungen bekannt war. Wenige Tage später erreichte uns von offizieller Seite eine Klarstellung des AVN, in der diese Vorwürfe zurückgewiesen wurden. Gleichwohl wurde eingeräumt, dass man in einem Gespräch mit der Ministerin geäußert habe, sich die Einführung einer Fischereiabgabe vorstellen zu können. Wir waren daher gespannt, in welcher Form das Thema bei der Mitgliederversammlung behandelt werden würde.
Die vorgesehene Tagesordnung enthielt leider keinen Punkt zu dieser Thematik. Der Präsident Werner Klasing gab jedoch bereits zum Beginn der Versammlung bekannt, dass seitens der Mitglieder ein Dringlichkeitsantrag gestellt wurde, der zum Ziel hatte, dass sich der AVN öffentlich gegen die Einführung einer Fischereiabgabe ausspricht. Der Antrag wurde zugelassen und die Tagesordnung entsprechend um eine Beschlussfassung über den Antrag ergänzt.
Der Verbandsbiologe Dr. Matthias Emmrich berichtete kurz über den Sachstand zur Novellierung des Niedersächsischen Fischereigesetzes und erklärte, dass mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzesentwurfs bis zum Jahr 2028 zu rechnen sei. Anschließend ging er in seinem Bericht auf die mögliche Einführung einer Fischereiabgabe ein. Konkret würde bei einer Fischereiabgabe jeder Angler in Niedersachsen einen festgelegten Beitrag zahlen müssen, um an einem niedersächsischen Gewässer angeln zu können. Dabei würde es keine Rolle spielen, ob er Mitglied in einem Angelverein ist oder als Tourist oder Gastangler eine Fischereierlaubnis erwirbt. Geplant sei, dass die Einnahmen aus der Fischereiabgabe wiederum Projekten der Angelei und des Gewässer- und Fischartenschutzes zugutekommen könnten. Das Präsidium erklärte auf Nachfrage, dass es die Einführung einer Fischereiabgabe begrüßen würde. Anschließend wurde das Thema zusammen mit den Mitgliedern kontrovers diskutiert.
Zum Ende der Versammlung wurde schließlich über den Dringlichkeitsantrag abgestimmt. Dieser beinhaltete die drei folgenden Forderungen:
- Das Präsidium des AVN teilt dem zuständigen Landesministerium innerhalb eines Monats schriftlich mit, dass sich die Mitgliederversammlung ausdrücklich gegen die Einführung einer Fischereiabgabe ausgesprochen hat.
- Der AVN wird sich intern sowie öffentlich entschieden gegen eine Fischereiabgabe in Niedersachsen einsetzen, um bürokratische Hürden und finanzielle Mehrbelastungen für die Angler und deren Vereine zu verhindern.
- Das Präsidium des AVN wird zeitnah dem Gesamtvorstand sowie auf seiner Internetseite darüber berichten, um alle Vereine des Verbandes und alle Angler in Niedersachsen transparent und vollständig zu informieren.
Bei der anschließenden Abstimmung wurden alle drei Punkte des Antrags mit einer überwiegenden Mehrheit von ca. zwei Dritteln der anwesenden Stimmen angenommen. Auch unsere Delegierten stimmten einstimmig für den Antrag.
Zuletzt wurde über die Neuwahlen des Präsidiums auf der Mitgliederversammlung 2027 gesprochen. Der Präsident Werner Klasing teilte mit, dass er für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht. Die beiden Vizepräsidenten äußerten ebenfalls den Wunsch nicht für eine weitere Amtszeit zu kandidieren, schlossen eine Wiederwahl jedoch nicht vollständig aus. Der Jugendleiter Christopher Knoke legte sein Amt zur Überraschung der Anwesenden mit sofortiger Wirkung nieder. Alle übrigen Präsidiumsmitglieder werden sich voraussichtlich erneut zur Wahl stellen.
Der KBF wird auch im nächsten Jahr wieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen und anschließend über die Veränderungen im AVN berichten.


