
Fischereiaufsicht
Die Fischereiaufsicht sorgt am Wasser für die Einhaltung der Gewässerordnung. In den meisten Fällen dauern die Kontrollen nur wenige Minuten und enden mit einem freundlichen Gespräch. Bitte würdigen Sie diese wichtige Arbeit mit Kooperation und Freundlichkeit. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie Fehlverhalten bei anderen Mitgliedern feststellen und melden Sie die Verstöße der Fischereiaufsicht oder dem Vorstand. Nur so bleiben unsere Gewässer und Fischbestände vor schädlichen Einflüssen verschont.
Damit die Fischereiaufseher ihren Pflichten nachkommen können, sind sie mit besonderen Rechten ausgestattet. Dies ist in § 5 unser Gewässerordnung geregelt:
Alle vom Vorstand beauftragten und mit Ausweis versehenen Fischereiaufseher sind berechtigt:
a) sich von jedem am Vereinsgewässer angetroffenen Angler die zum Fischen erforderlichen Papiere vorzeigen zu lassen,
b) das Fanggerät und sämtliche Behältnisse zu prüfen,
c) sich die gefangenen Fische vorzeigen zu lassen und
d) bei Verstößen gegen Quittung die Papiere einzuziehen.