
Formulare
Erleichtern Sie uns und Ihnen die Abwicklung der Kassengeschäfte und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift. Ihre Beitragsmarke erhalten Sie dann ganz bequem mit der Post zugeschickt.
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Nach einem Umzug ist es wichtig, den Verein über die neue Anschrift zu informieren. Es ist ärgerlich, wenn Fangunterlagen, Beitragsmarken und andere Post nicht ankommt und verursacht für die Mitglieder in der Geschäftsstelle zusätzliche Arbeit. Außerdem fallen Kosten an, die vermieden werden können.
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Haben Sie Vorschläge, was Sie im Verein gerne verändern würden. Dann nutzen Sie die Gelegenheit und stellen einen Antrag an die Jahreshauptversammlung.
Gemäß § 10 unserer Satzung müssen Anträge zur Jahreshauptversammlung bis zum 31. Dezember schriftlich bei der Geschäftsstelle eingehen. Nutzen Sie gerne auch die Gelegenheit, um Ihren Antrag dem Vorstand vorzustellen. Manche Vorschläge können auch ganz unbürokratisch umgesetzt werden.
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