Geschäftsstelle
Unsere Geschäftsstelle finden Sie in der Hamburger Straße 283, 38114 Braunschweig.
Die Geschäftsstelle hat jeden Montag von 17:00 bis 19:00 Uhr geöffnet (außer in den Ferien).
Neben der Geschäftsstellenleitung und dem Kassierer stehen Ihnen dort auch weitere Mitglieder des Vorstands für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Um Anfragen und Mitteilungen bezüglich der Mitgliedschaft effektiver bearbeiten zu können, bitten wir Sie darum die Adresse verwaltung@klubbraunschweigerfischer.de zu nutzen. Dazu zählen beispielsweise:
– Mitteilung von geänderten Adress-, Namens-, Bankverbindungsdaten usw.
– Fragen zu nicht erhaltenen Fangunterlagen sowie Beitragsmarken
– Fragen zum Wechsel des Mitgliedsstatus (z. B. ruhende Mitgliedschaft)
– Infos zur Neuaufnahme
– Kündigung der Mitgliedschaft
Ihre Ansprechpartner
Kontakt
Telefonische Erreichbarkeit
Während der Geschäftszeiten können die Ansprechpartner in der Geschäftsstelle unter folgenden Telefonnummern erreicht werden:
0531 39072 -120 (Vorstand)
-121 (Kassierer)
-122 (Gewässerwart)
Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Geschäftsbetrieb zu Stoßzeiten eine verlässliche Annahme von Telefongesprächen nur eingeschränkt möglich macht.
Bankverbindungen
BLSK IBAN: DE02 2505 0000 0000 3240 38
Volksbank WF-SZ IBAN: DE13 2709 2555 4100 6020 00
Formulare
Einzugsermächtigung
Erleichtern Sie uns und Ihnen die Abwicklung der Kassengeschäfte und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift. Ihre Beitragsmarke erhalten Sie dann ganz bequem mit der Post zugeschickt.
Anschriftenänderung
Nach einem Umzug ist es wichtig, den Verein über die Anschriftenänderung zu informieren. Es ist ärgerlich, wenn Fangunterlagen, Beitragsmarken und andere Post nicht ankommt und verursacht für die Mitglieder in der Geschäftsstelle zusätzliche Arbeit. Außerdem fallen Kosten an, die vermieden werden können.
Antragsformular JHV
Haben Sie Vorschläge, was Sie im Verein gerne verändern würden. Dann nutzen Sie die Gelegenheit und stellen einen Antrag an die Jahreshauptversammlung.
Gemäß § 10 unserer Satzung müssen Anträge zur Jahreshauptversammlung bis zum 31. Dezember schriftlich bei der Geschäftsstelle eingehen. Nutzen Sie gerne auch die Gelegenheit, um Ihren Antrag dem Vorstand vorzustellen. Manche Vorschläge können auch ganz unbürokratisch umgesetzt werden.