Klub Braunschweiger Fischer e.V.

Häufige Fragen zum Beitritt

Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag auszufüllen. Hier sind die persönlichen Daten wie z.B. Wohnanschrift, Mailadresse und Bankverbindung anzugeben. Minderjährige Personen benötigen außerdem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Dem Aufnahmeantrag sind 2 Passbilder beizufügen. Selbstgedruckte Bilder werden nicht akzeptiert.

In Einzelfällen behalten wir uns vor Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags vor, die Bonität des Antragsstellers zu überprüfen (CREDITREFORM).

Das Formular kann im Kontaktbereich unserer Internetseite heruntergeladen werden. 

Das Formular muss ausgefüllt gemeinsam mit den beiden Bildern (bitte leserlich Ihren Namen auf die Bildrückseite schreiben) in der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Montags von 17:00 – 19:00 Uhr. An Feiertagen sowie während der Sommer- und Weihnachtsferien ist die Geschäftsstelle geschlossen.

Einmalig ist eine Aufnahmegebühr von 55,00 € für die Erstellung Ihrer Angelpapiere sowie für die Gewässerkarten zu entrichten.

Jugendliche bis 18 Jahren zahlen 62,50 € Jahresbeitrag, erwachsene Mitglieder 125,00 € zzgl. 40,00 € für den Arbeitsdienst (gesamt also 165,00 €). Der Erstbeitrag ist sofort zu entrichten (in bar oder per EC-/Kreditkarte).

Beiträge werden in den Folgejahren per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Wir bitten dafür um Verständnis. Die Barzahlung des Beitrags ist in einem Verein unserer Größe mit einem nicht mehr leistbaren Arbeitsaufwand verbunden.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass grundsätzlich ein Nachweis über das anglerische Wissen erforderlich ist (Fischerprüfung). Diese kann auch nach dem Vereinsbeitritt abgelegt werden. Wir bieten jedes Jahr einen entsprechenden Lehrgang an.

Sie können in Vorbereitung auf die Fischerprüfung in unseren Vereinsgewässern bis zur Dauer von einem Jahr auch ohne Prüfung angeln. Das gilt nicht für den Mittellandkanal und die anliegenden Stichkanäle.

Während dieser Zeit ist auf jeden Fall eine Fischerprüfung abzulegen. Können Sie den Nachweis nicht erbringen, sind Sie ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft nicht mehr angelberechtigt und erhalten keine Fangunterlagen.

Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags sehr zeitnah, oftmals am gleichen Tag (montags) Ihre Ausweispapiere. Nach erfolgter Bezahlung erhalten Sie die erforderliche Beitragsmarke (Zahlungsnachweis) für das jeweilige Kalenderjahr sowie eine Belehrung über das Verhalten an unseren Gewässern usw.

Dann sind sie angelberechtigt.

Ihre Angelberechtigung gilt nur für die Vereinsgewässer des KBF sowie die freigegebenen Abschnitte des Mittellandkanals inklusive Stichkanälen (nur mit Fischerprüfung). Für alle anderen Gewässer benötigen Sie die eine Erlaubnis des Eigentümers bzw. Inhabers der jeweiligen Fischereirechte.