Klub Braunschweiger Fischer e.V.

Mitglied werden

Sie sind an einer Mitgliedschaft im Verein interessiert? Dann kommen Sie während der Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle vorbei. Wenn Sie den Aufnahmeantrag bereits ausgefüllt und unterschrieben mitbringen, sparen Sie etwas Zeit bei der Aufnahme. Bitte lesen Sie sich vorab auch die häufigen Fragen zum Beitritt durch.

Aufnahmeantrag

Der Aufnahmeantrag muss vollständig ausgefüllt und an drei Stellen eigenhändig unterschrieben werden. Außerdem sind für die Aufnahme zwei Passbilder erforderlich. Bitte schreiben Sie auf die Rückseite der Passbilder Ihren Namen. Wenn Sie bereits die Fischerprüfung abgelegt haben, bringen Sie bitte auch den entsprechenden Nachweis mit in die Geschäftsstelle.

Mitgliedsbeiträge

Zur Finanzierung des Vereins erheben wir Jahresbeiträge und Gebühren. Neben den Jahresbeiträgen zahlen unsere Mitglieder eine Gebühr für den Arbeitsdienst (gilt nicht für Jugendliche und ruhende Mitglieder). Die Gebühr für den Arbeitsdienst wird nach der Teilnahme an einem Arbeitsdienst zurückerstattet.

Die aktuellen Kosten können Sie der untenstehenden Übersicht entnehmen. Die fälligen Beiträge für das laufende Jahr sind bis spätestens zum 31. März eines jeden Jahres zu zahlen. Danach fallen Mahn- und Schreibgebühren an. Bitte ersparen Sie sich und uns die Unannehmlichkeiten eines Mahnverfahrens. Einer Vergesslichkeit kann man auch gut mit dem angebotenen Einzugsverfahren entgegenwirken.

Vollzahlende Mitglieder
Jahresbeitrag: 125,00 € + Arbeitsdienstgebühr 40,00 € = 165,00 € 

Partner
Jahresbeitrag: 62,50 € + Arbeitsdienstgebühr 40,00 € = 102,50 € 

Jugendliche bis 18 Jahren:
Jahresbeitrag: 62,50 € 

Ruhende Mitgliedschaft
Jahresbeitrag: 30,00 € 

Einmalige Aufnahmegebühr für neue Mitglieder: 55,00€

Häufige Fragen zum Beitritt

Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag auszufüllen. Hier sind die persönlichen Daten wie z.B. Wohnanschrift, Mailadresse und Bankverbindung anzugeben. Minderjährige Personen benötigen außerdem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Dem Aufnahmeantrag sind 2 Passbilder beizufügen. Selbstgedruckte Bilder werden nicht akzeptiert.

In Einzelfällen behalten wir uns vor Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags vor, die Bonität des Antragsstellers zu überprüfen (CREDITREFORM).

Das Formular ist oben auf dieser Seite verlinkt. 

Das Formular muss ausgefüllt und gemeinsam mit den beiden Passbildern (bitte leserlich Ihren Namen auf die Bildrückseite schreiben) in der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Montags von 17:00 – 19:00 Uhr. An Feiertagen sowie während der Sommer- und Weihnachtsferien ist die Geschäftsstelle geschlossen.

Einmalig ist eine Aufnahmegebühr von 55,00 € für die Erstellung Ihrer Vereinspapiere sowie für die Gewässerkarten zu entrichten.

Jugendliche bis 18 Jahren zahlen 62,50 € Jahresbeitrag, erwachsene Mitglieder 125,00 € zzgl. 40,00 € für den Arbeitsdienst (gesamt also 165,00 €). Der Erstbeitrag ist sofort zu entrichten (in bar oder per EC-/Kreditkarte).

Beiträge werden in den Folgejahren per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Wir bitten dafür um Verständnis. Die Barzahlung des Beitrags ist in einem Verein unserer Größe mit einem nicht mehr leistbaren Arbeitsaufwand verbunden.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass grundsätzlich ein Nachweis über das anglerische Wissen erforderlich ist (Fischerprüfung). Diese kann auch nach dem Vereinsbeitritt abgelegt werden. Wir bieten jedes Jahr einen entsprechenden Lehrgang an.

Sie können in Vorbereitung auf die Fischerprüfung in unseren Vereinsgewässern auch ohne Prüfung angeln, müssen die bestandene Prüfung aber spätestens bis zum Ende des auf den Eintritt folgenden Jahres im Verein vorzeigen. Das gilt nicht für den Mittellandkanal und die anliegenden Stichkanäle.

Können Sie den Nachweis nicht innerhalb dieser Frist erbringen, sind Sie nicht mehr angelberechtigt und erhalten keine Fangunterlagen.

Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags sehr zeitnah, oftmals am gleichen Tag (montags) Ihre Ausweispapiere. Nach erfolgter Bezahlung erhalten Sie die erforderliche Beitragsmarke (Zahlungsnachweis) für das jeweilige Kalenderjahr sowie eine Belehrung über das Verhalten an unseren Gewässern usw.

Danach sind sie sofort angelberechtigt.

Ihre Angelberechtigung gilt nur für die Vereinsgewässer des KBF sowie die freigegebenen Abschnitte des Mittellandkanals inklusive Stichkanälen (nur mit Fischerprüfung). Für alle anderen Gewässer benötigen Sie die eine Erlaubnis des Eigentümers bzw. Inhabers der jeweiligen Fischereirechte.