Am 21. Juni 2025 fand die jährliche Mitgliederversammlung des Anglerverbandes Niedersachsen e.V. (AVN) in Walsrode statt. Auch der KBF war vertreten und reiste mit vier Delegierten, die jeweils neun Delegiertenstimmen hatten, an. Insgesamt waren bei der Versammlung 148 Delegierte aus den unterschiedlichsten Mitgliedsvereinen vertreten.
Auf der Tagesordnung standen neben der Wahl eines neuen Jugendwartes und der Genehmigung des Haushaltes auch ein paar Satzungsänderungen. Dabei ging es unter anderem um die Anpassung der satzungsmäßigen Datenschutzvorgaben. Diese sollten zum Beispiel ermöglichen, dass die Weitergabe von Mitgliedsdaten zur künftigen Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine für den Mittellandkanal und weitere Kanalgewässer durch einen externen Dienstleister (z. B. hejfish) rechtmäßig erfolgen kann.
Die vorgeschlagene Satzungsänderung bezüglich der Übertragung und Verarbeitung von Daten wies aus unserer Sicht relevante Defizite auf, sodass wir das Präsidium zu einer Überarbeitung aufforderten. Diese Einschätzung wurde von vielen weiteren Mitgliedsvereinen geteilt. In der anschließenden Beschlussfassung wurde die seitens des AVN vorgeschlagene Satzungsänderung mit großer Mehrheit abgelehnt.
Dieser Umstand schränkt den AVN nun in seiner Möglichkeit zur Verarbeitung von Daten stark ein, sodass noch in diesem Jahr zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden soll um eine neue Satzungsänderung zu beschließen. In diesem Zusammenhang haben wir dem Präsidium unsere Mithilfe bei der Erarbeitung einer neuen Beschlussvorlage für die notwendige Satzungsänderung angeboten.
Sobald es neue Erkenntnisse über die Ausgabe der „Kanalkarten“ für das Jahr 2026 gibt werden wir darüber informieren.